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Am 14. Dezember sind mit der Verordnung (EU) 1194/2012
neue Regelungen für elektrische Leuchtmitttel im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht worden. In der Verordnung
werden nun auch erstmals Ökodesign-Anforderungen für LED-Lampen formuliert.
Die Ökodesign-Anforderungen für elektrische Leuchtmittel beziehen
sich auf drei zentrale Bereiche: Energieeffizienz, Betriebseigenschaften
und Produktinformationen. Neben dem Energieverbrauch, der während der
Nutzung der elektrischen Leuchtmittel entsteht, sind darin weitere
umweltrelevante Aspekte wie die Lebensdauer oder der Quecksilbergehalt
berücksichtigt. So sind Hersteller verpflichtet über den Quecksilbergehalt
ihrer Produkte sowie deren Entsorgung Auskunft zu geben.
Die Anforderungen für LED-Lampen beziehen sich unter anderem
auf die Lampenlebensdauer und die Frühausfallrate. [ib]
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Verordnung (EU) 1194/2012 (PDF)
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