Der Mobilfunkbetreiber muss Schmerzensgeld an drei Ehepaare zahlen und den Sendemast binnen vier Monaten verlegen. Schafft er dies nicht, wurden 100 Euro Strafe pro Tag Verspätung angedroht. Das Urteil aus Frankreich ist wegweisend, Betreiber endlich zu einem gesundheitsverträglicheren Mobilfunk zu bewegen.
Mobilfunkbetreiber werden trotz einer Vielzahl von wissenschaftlichen Nachweisen gesundheitlicher Effekte nicht müde, diese Effekte verniedlichend und verharmlosend mit Wollmützeneffekten und angeblichen Massenpsychosen der Betroffenen zu erklären.
Quelle:
http://tempsreel.nouvelobs.com/actualites/20081001.OBS3648/?xtmc=bouyguestelecom&xtcr=1